
Nein zu Windrädern in Dresden!
Der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge sieht in seinem Entwurf für den Regionalplan drei Vorranggebiete für den Bau von Windkraftwerken in Dresden vor. Wird dieser Plan
Dresden ist mit einer mittleren
Windgeschwindigkeit von 3,5m/s
im Jahresschnitt ein Schwachwindgebiet mit „moderaten Windverhältnissen“.
Quelle
Anlage für Gebiete mit „moderaten Windverhältnissen“
106.9 dB(A) - entspricht der Lautstärke einer Kettensäge
3 m/s - Durchschnitt in Dresden: 3,5 m/s
ca. 2.000 Tonnen Stahlbeton - gesamte Carolabrücke bestand aus 16.000 t Stahlbeton
ca. 25 Jahre
Im Jahr 2013 positionierte sich der Stadtrat mit einer deutlichen Mehrheit gegen den Bau von Windkraftanlagen in Dresden. Im Jahr 2024 wurde diese Position bekräftigt. So wurde ein Antrag, diesen Beschluss aufzuheben, abgelehnt. Auch die betroffenen Ortschaftsräte lehnen den Bau von Windrädern ab.
„Der Stadtrat lehnt die Errichtung von Windkraftanlagen im gesamten Dresdner Stadtgebiet ab.“
Dem entgegen steht das auf Bundesebene beschlossene Windenergieflächenbedarfsgesetz. Es verpflichtet Sachsen, 2% der Landesfläche für den Bau von Windenergieanlagen auszuweisen.
Über die Ausweisung von Flächen in Dresden entscheidet der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge, in dem auch Vertreter aus den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sitzen.
Werden bis 2027 bzw. 2032 nicht ausreichend Flächen ausgewiesen, wäre der Bau von Anlagen auch außerhalb der vorgesehenen Gebiete möglich.
Insbesondere in Schwachwindgebieten wie
Dresden ist die Wirtschaftlichkeit
der Windräder fraglich:
Hinzu kommt: Einzigartige
Kulturlandschaften werden durch Windräder
verschandelt und zerstört.
Aktuelle Beiträge zum Thema Windkraft finden Sie hier:

Der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge sieht in seinem Entwurf für den Regionalplan drei Vorranggebiete für den Bau von Windkraftwerken in Dresden vor. Wird dieser Plan
In einer Videoreihe erklären die AfD-Stadträte Albrecht Wünsch und Joachim Promnitz, was hinter den Plänen zum Bau von Windkraftanlagen in Dresden steckt.
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In der Auslegungszeit vom 7. Mai 2026 bis 6. Juli 2026 können zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung / Windenergienutzung, einschließlich zur Begründung und zum Umweltbericht, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung von Interessierten, dh. von jedermann und von in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen, Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Planung ist online im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/rpv-oeoe/beteiligung einsehbar bzw. veröffentlicht. Stellungnahmen können unter selbiger Internetadresse oder per E-Mail an beteiligung@rpv-oeoe.de abgegeben werden.
Darüber hinaus sind die Unterlagen in der Verbandsgeschäftstelle des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal / Osterzgebirge Meißner Straße 151a in 01445 Radebeul oder in der Landesdirektion Sachsen Olbrichtplatz 1 in 01099 Dresden oder bei der Landeshauptstadt Dresden im Kundenzentrum des Stadtforums Waisenhausstraße 14 in 01069 Dresden einsehbar.