Seit dem 1. September 2025 gilt auf einem kurzen Abschnitt der Laubestraße in Dresden-Striesen eine gegenläufige Einbahnregelung für Autos. Offizielles Ziel: Durchgangsverkehr von der Radroute Ost fernhalten.
Die Realität für die Anwohner: Der Verkehr wird einfach in die deutlich schmalere Mansfelder Straße verdrängt. Der Stadtrat hat die Rücknahme der Maßnahme bereits im November 2025 mit breiter Mehrheit empfohlen. Passiert ist seitdem: nichts. Auch über 40 Widersprüche und Beschwerden ändern bisher nichts daran.
Unsere Auswertung zeigt gravierende Widersprüche der Verwaltung gegenüber den Betroffenen Anwohnern auf:
Die Verwaltung rechtfertig diese Maßnahme gegenüber den betroffenen Anwohnern mit einer prognostizierten „Überschreitung“ des Schwellenwerts von 2.500 Kfz auf der Laubestraße => Das deckt sich nicht mit den eigenen Prognosen und Zählungen der Verwaltung selbst (deutlich darunter).
Die Auswirkungen auf die Mansfelder Straße wurden vorab weder gezählt noch prognostiziert. Die nun entstandene Belastung auf der Mansfelder Str. bezeichnet die Verwaltung pauschal als „unproblematisch“=> ein Hohn für die Betroffenen.
Die Schwellenwerte des Planungsleitfadens für Fahrradstraßen werden nachträglich einfach umgedeutet => zum Nachteil der Anwohner.
Auch weitere verkehrsrechtlichen Anordnungen in Aussicht => Den Bewohnern der Mansfelder Straße drohen zusätzlich der Verlust zahlreicher Parkplätze.
Der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Marco Dittrich dazu:
Die Verwaltung unter dem grünen Beigeordneten Kühn schiebt sich die Zahlen so zurecht, wie es gerade passt. Irreführende Angaben, fragwürdige Auslegung des Leitfadens für Fahrradstraßen und Bagatellisierung der Mehrbelastung für die Anwohner– das ist kein Ausweis gelingender Verwaltungsarbeit.
Fahrradstraßen können sinnvoll sein – aber nicht auf Kosten der Anwohner und Gewerbetreibenden durch einseitige Verkehrsverlagerung.
Wir können jedem betroffenen Anwohner nur raten, den Zustand nicht einfach zu akzeptieren. Der Oberbürgermeister sollte endlich den Stadtratsbeschluss umsetzen und diese verfehlte Maßnahme beenden.“

