352 Asylbewerber „verschwunden“

Auf die Anfrage (AF1115/26) von AfD-Stadträtin Dr. Silke Schöps, wie viele Personen im Kontext von Flucht und Asyl als „abgängig oder verschwunden gemeldet wurden“, musste Oberbürgermeister Dirk Hilbert einräumen, dass 352 Personen im Jahr 2025 als unbekannt abgängig abgemeldet wurden. 2024 waren es 336 Asylbewerber, die verschwanden.

So wird in Übergangswohnheimen die Anwesenheit von Asylbewerbern täglich kontrolliert. „Sobald eine Person länger als drei Tage in Folge als abwesend gemeldet ist, wird diese von der Unterkunft als unbekannt abgängig abgemeldet“, teilt der Oberbürgermeister mit. Des Weiteren erfolgen in Gewährleistungswohnungen sowohl regelmäßige als auch anlassbezogene Kontrollen zur Anwesenheit.

Bei Abwesenheit werden keine Leistung nach Asylbewerberleistungsgesetzt (AsylbLG) bewilligt und der Leistungsanspruch neu geprüft, eine Abmeldung nach „unbekannt“ erfolgt gegenüber der Unterkunft, der Meldebehörde und der Ausländerbehörde.

„Wenn Asylbewerber „verschwinden“, erhalten sie zwar keine Leistungen mehr, aber dennoch stellt der „unbekannte Abgang“ ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar“, erklärt Dr. Silke Schöps, sicherheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion. „Diese Situation zeigt den Kontrollverlust des Staates bei der Migration. Und nur mit der AfD wird es eine Veränderung und Neuordnung der Migrationspolitik geben.“

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