Direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung sind für die AfD-Fraktion zentrale Werte. Der mündige Bürger soll bei zentralen Fragen entscheiden können. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass er transparent informiert wird und rechtliche Vorgaben erfüllt werden. Beim von den Linken initiierten Bürgerbegehren ist das jedoch nicht der Fall.
Das hat soeben auch der Stadtrat mit einer deutlichen Mehrheit klargestellt: Das DVB-Bürgerbegehren ist unzulässig. Aufgrund der gewichtigen Gründe gegen die formale Zulässigkeit teilt die AfD-Fraktion diese Auffassung.
Der Fraktionsvorsitzende Steffen Hanisch betont: „Wir werden uns dennoch weiter dafür einsetzen, dass sich die DVB als zentraler Mobilitätsdienstleister trotz angespannter Finanzlage der Stadt zukunftsfähig weiterentwickeln kann.“

